Die Gemeinde Runding bittet alle Eigentümer von Grundstücken, deren Bäume und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen, diese entsprechend zurück zu schneiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei nasser Witterung überhängende Zweige erheblich den Verkehr behindern können, weil sie meist sehr tief hängen. Auch verdeckte Verkehrszeichen oder Straßenlaternen sind freizuschneiden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gehwege ein Lichtraumprofil von mindestens 2,50 m haben müssen. Bei Straßen muss ein Lichtraumprofil von 4,50 m vorhanden sein, um Beschädigungen an Fahrzeugen auszuschließen.
Die Entsorgung von holzigen Gartenabfällen aus Privathaushalten und Kleingewerbe kann ganzjährig zu den Öffnungszeiten des Rundinger Wertstoffhofs erfolgen.
Öffnungszeiten sind Freitag von 13 - 17 Uhr und Samstag von 8 - 12 Uhr, sowie bis 26.9.2023 auch dienstags von 18 -19.30 Uhr.
Die Gemeinde hofft, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer im Interesse der allgemeinen Sicherheit und eines rücksichtsvollen Zusammenlebens diesem Aufruf nachkommen.
Auch Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung Berechtigten sind vom Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!