Schuleinschreibung für die WvE-Grundschule am 18. März 2025
Die Schuleinschreibung an der Wolfram von Eschenbach-Grundschule Runding findet am Dienstag, 18. März, statt. Alle Eltern und Kinder treffen sich um 14 Uhr in der Aula. Anschließend erleben die künftigen Erstklässler ihre erste Schulstunde. Die Erziehungsberechtigten sind in der Zwischenzeit aufgefordert, ihre Kinder formell anzumelden.
Anzumelden sind alle Kinder, die bis 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und 30. September 2019 geboren sind, können den Einschulungskorridor nutzen. Die Eltern müssen dies der Schule bis spätestens Donnerstag, 10. April, mitteilen. Die Pflicht zur Anmeldung besteht auch dann, wenn Eltern ihr Kind zurückstellen lassen wollen. Bei der Einschreibung sind vorzulegen: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Bescheinigung über Schuleingangsuntersuchung, Impfausweis (Masernschutzimpfung) sowie Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden.
Sind Eltern aus einem triftigen Grund verhindert, den Termin wahrzunehmen, sollen diese mit der Schulleitung einen anderen Termin vereinbaren.
Der Elternbeirat für das Schuljahr 2024/25 wurde gewählt
Der Elternbeirat der Wolfram-von-Eschenbach Grundschule Runding für das Schuljahr 2023/24 ist gewählt worden. Die gute Mischung aus erfahrenen Eltern und neu dazugekommenen Erziehungsberechtigten kann hier eingesehen werden: Link
GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN - Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren.
1. Gesetzliche Besuchsverbote
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht.
Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 im Beiblatt (siehe Link/PDF) aufgeführt.
Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite).
Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite).
2. Mitteilungspflicht
Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.
3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten
Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien.
Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-info.de.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
Belehrung Infektionen: PDF
Einführung des Schulmanager Online-Systems an der Rundinger Grundschule (19.05.2022)
An der Rundinger Wolfram-von-Eschenbach Grundschule wird der Schulmanager Online für u.a. Elternbriefe und digitale Krankmeldungen eingeführt, ein System, das bayernweit bereits erprobt und im Einsatz ist.
Hier geht es zur Information zur Anmeldung im Schulmanager Online: PDF
Leitbild der Grundschule Runding
In den fünf wichtigsten Qualitätsbereichen von Schule, Erziehung, Unterricht, Schulklima, Außenbeziehungen, Professionalität haben sich die Lehrer der Wolfram-von-Eschenbach-Grundschule folgende Schwerpunkte gesetzt:
Erziehung:
- In Sinn- und Werteorientierung richten wir uns aus am christlichen Menschenbild,
das uns und den Elternhäusern unserer Kinder innewohnt.
- Wir legen Wert auf höfliche Umgangsformen und Rücksichtnahme, die aus Achtung
vor dem Anderssein des Mitmenschen entspringen.
- Störungen, die diese Grundlagen verletzen, treten wir sofort aufmerksam und rigoros entgegen.
Unterricht:
- In unserer unterrichtlichen Arbeit sind wir korrekt, genau und verlässlich, so dass wir in unserem
schulischen Verhalten Vorbild für die uns anvertrauten Kinder sind.
- Wir organisieren Schule so, dass die Kinder Freude am Lernen haben.
- Wir legen Wert auf „Lernen mit allen Sinnen“.
- Unser Unterricht soll den Kindern viel Zeit für Übung bieten, bis jeder alles verstanden hat.
Schulklima:
- An unserer Schule soll ein entspanntes, angstfreies Klima herrschen.
- Anstrengende Lernphasen sollen durch außerunterrichtliche, auch klassenübergreifende
Projekte entschärft und ausgeglichen werden.
- Gemeinsame Aktionen, gestaltet von Kindern, Lehrern und Eltern tragen zum gegenseitigen
Kennenlernen und Verstehen bei.
- Im Kollegium sprechen wir offen über Probleme, die unser Miteinander und unsere
Zusammenarbeit untereinander betreffen.
Professionalität:
- Lehrer und Mittagsbetreuerinnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
- Wir sagen einander offen die Meinung, wenn wir über Erziehung und Unterricht diskutieren
und fassen andere Sichtweisen nicht als persönliche Verletzung auf.
- Wir beraten die Eltern sachlich und gut informiert.
Außenbeziehungen:
- Wir arbeiten sehr nah mit dem Elternbeirat zusammen und tauschen uns als Partner im
Erziehungsprozess offen aus.
- Wir beziehen externe Experten in den Unterricht bzw. in Projekte mit ein.
- Wir arbeiten mit verschiedenen Institutionen (Vereine, Verbände, Kindergarten, Kirche)
am Ort zusammen und nehmen an deren Festen und Veranstaltungen teil, wo es sich anbietet.
Zu den wichtigsten Terminen in der nächsten Zeit gehts HIER (klick) entlang.
Formular Gastschulantrag → hier
Vordruck für die schriftliche Entschuldigung → hier
Konzept zur Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus zum Download → hier
Belehrung zum Infektionsschutzgesetz → hier
Infoblatt Kopfläuse - Meldepflicht → hier
Infoportal für Eltern "Depressionen bei Kindern und Jugendlichen" (ich-bin-alles.de) → hier
Kontakt
Wolfram-von-Eschenbach-Volksschule Runding
Kirchstr. 12
93486 Runding
Rektor: Claus Eckert
Tel. 09971/801219
Email:
→ Zum Schulamt im Landkreis Cham (klick)