Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Runding beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Kontaktperson: Thomas Raab
E-Mail:
Tel.: +49 9971 8562-13
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (02.08.2022)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Runding für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Dokumente:
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (02.08.2022)
Die Gemeinde Runding veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.09.2022 an der Markterkundung zu beteiligen. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
ACHTUNG:
Die Frist der Rückmeldung zur Markterkundung wird bis zum 21.10.2022 verlängert!
Dokumente:
- Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
- Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
- Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)