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Die vorstehenden Infos können Sie hier downloaden.

Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Mitte Dezember von der Gemeinde verschickt. In diesen Bescheiden wurde, durch Anwendung des o.g. Faktor auf den Messbetrag, der individuelle Zahlbetrag ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer i.d.R. zu 1/4 am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres zu zahlen ist. Davon abweichend kann es auch nur einen oder zwei jährliche Zahltermine geben. Die Fälligkeitstermine Ihrer Grundsteuer sind in Ihrem persönlichen Grundsteuerbescheid angegeben.


Wie jedes Jahr endet auch heuer Ende Herbst die Sammelzeit für Grasschnitt & Grüngut im Rundinger Wertstoffhof, diesmal am Samstag, den 30.11.2024 von 8.00-12.00 Uhr. Ausschließlich holzige Gartenabfälle können weiterhin angeliefert werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Zusammenhalt in ländlichen Regionen? – Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen

Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? – Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Worum geht es im Heimatprojekt Bayern? Sozialer Zusammenhalt: damit ist das konkrete soziale Miteinander vor Ort gemeint, das Gefühl von Zugehörigkeit und die Fragen des Gemeinwohls. Die Erscheinungsformen und Rahmenbedingungen sozialen Zusammenhalts in ländlichen Regionen werden mit drei Befragungen und vier Vertiefungsprojekten untersucht. Dabei kommen Menschen aus allen Regionen zu Wort, aus Dörfern und Kleinstädten, Alteingesessene und neu Zugezogene, Alt und Jung. Ausführlichere Informationen gibt es auf der Projektwebsite: www.heimatprojekt-bayern.de .

Wer kann mitmachen – und wie? Zur Teilnahme sind die Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) zum ländlichen Raum gehören. Die Teilnahme an den drei Befragungen ist online über die Projektwebsite möglich. Für die Vertiefungsprojekte wird das Projektteam unterschiedliche Personen und Organisationen in ganz Bayern kontaktieren.

Wann geht es los? Die erste Befragung zu konkreten sozialen Beziehungen vor Ort ist letztes Jahr gelaufen und der Ergebnisbericht steht auf der Website bereits online. In der zweiten Befragung geht es um die Verbundenheit vor Ort. Die Teilnahme ist ab dem 14. September und bis zum 14. Oktober 2024 möglich.

Warum lohnt es sich mitzumachen? Mit dem Forschungsvorhaben werden für Bürger und Politik Erkenntnisse über die Verbundenheit in den ländlichen Regionen erarbeitet, systematisiert und vergleichend ausgewertet. So kann der soziale Zusammenhalt besser sichtbar gemacht und weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse werden laufend auf der Projektwebsite zur Verfügung gestellt, so dass alle Interessierten sich selbst ein Bild machen können. Neben dem Ergebnisbericht aus der ersten Bürgerbefragung kann auch die Ergebnisbroschüre aus dem ersten Vertiefungsprojekt zum Thema Alltagsunterstützung für Senioren durch Nachbarschaftshilfen bereits online eingesehen werden.

Wer ist für das Projekt verantwortlich und wie kann man Kontakt aufnehmen? Projektleitung: Prof. Dr. Sabine Fromm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 


In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2024 durchgeführt. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.

In Bayern werden insgesamt rund 120 000 Personen in etwa 60 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. Im Laufe des Jahres haben bereits etwa 70 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, rund 50 000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in unserer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden.

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zur Durchführung des Mikrozensus 2024 als PDF-Dokument. Weitere Informationen:

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm226/index.html


Erster Bürgermeister

Franz Kopp
Dorfplatz 9
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