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Infos zur Grundsteuerreform 2025

Die vorstehenden Infos können Sie hier downloaden.

Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Mitte Dezember von der Gemeinde verschickt. In diesen Bescheiden wurde, durch Anwendung des o.g. Faktor auf den Messbetrag, der individuelle Zahlbetrag ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer i.d.R. zu 1/4 am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres zu zahlen ist. Davon abweichend kann es auch nur einen oder zwei jährliche Zahltermine geben. Die Fälligkeitstermine Ihrer Grundsteuer sind in Ihrem persönlichen Grundsteuerbescheid angegeben.


Erster Bürgermeister

Franz Kopp
Dorfplatz 9
93486 Runding

 

Tel.:  09971 / 8562 - 0
Fax:  09971 / 8562 - 20
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