Weil Kinderreisepässe ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden dürfen und diese Dokumentenart nach Ablauf der Gültigkeit ausläuft, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat diese Rechtsänderung zum Anlass genommen, Länder und Kommunen mit einer Informationskampagne zu unterstützen:
Beachten Sie - seit Jahresanfang brauchen alle Familienmitglieder für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis, bei Reisen außerhalb der EU einen gültigen Reisepass. Da mehrere beliebte Urlaubsländer z.B. auf einer Restlaufzeit der Gültigkeit der Ausweisdokumente von 6 Monaten bestehen, ist es wichtig, sich rechtzeitig bei seiner lokalen Behörde - hier: dem Rundinger Bürgerbüro - um gültige Ausweisdokumente zu kümmern!