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In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2024 durchgeführt. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.

In Bayern werden insgesamt rund 120 000 Personen in etwa 60 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. Im Laufe des Jahres haben bereits etwa 70 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, rund 50 000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in unserer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden.

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zur Durchführung des Mikrozensus 2024 als PDF-Dokument. Weitere Informationen:

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm226/index.html


Wer aus Runding im nächsten Jahr am Kunst- und Handwerkermarkt in Furth im Wald im Rahmend der Landesgartenschau 2025 teilnehmen möchte, kann den zugehörigen Anmeldebogen ab sofort in der Rundinger Tourist-Info zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:00-12:00 / Mo & Do 13:00-16:00) abholen. Hier das Anschreiben zur Vorstellung:

Am Donnerstag (Fronleichnam), den 19. Juni 2025 wird auf dem Gelände der Landesgartenschau Furth im Wald ein Kunst- und Handwerkermarkt für Hobbykünstler stattfinden. Jeder, der eine  entsprechende Vorführung seines Kunsthandwerkes oder eine Mitmachaktion für die Besucher anbietet, darf an diesem Tag ohne Standgebühr auf eigene Rechnung seine Waren zum Verkauf anbieten. Die Vorführung bzw. das Mitmachprogramm muss über den Tag verteilt mindestens für drei Stunden angeboten werden (bei großem Zulauf gerne entsprechend länger).
Der Aufbau auf dem Gelände kann ab 7:00 Uhr stattfinden und muss spätestens um 8:30 Uhr abgeschlossen sein. Frühestens ab 18:00 Uhr darf mit dem Abbau begonnen werden. Der eigentliche Verkauf findet ab 9:00 Uhr statt.
Wichtig ist eine Anmeldung anhand des abzuholenden Formulars mit Angabe der benötigten Stellfläche und Zusatzausstattung wie Strom. Anhand dieser Kriterien wird der Stellplatz vergeben und fest in den Aufbauplan aufgenommen.
Anmeldefrist ist am 31. Juli 2024 per Mail – gerne auch mit einem ansprechenden Foto der angebotenen Waren/Künstler. Nach Festlegung des Standortes wird es noch eine verbindliche Vereinbarung geben. Die Aussteller werden in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen und veröffentlicht.


Weil Kinderreisepässe ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden dürfen und diese Dokumentenart nach Ablauf der Gültigkeit ausläuft, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat diese Rechtsänderung zum Anlass genommen, Länder und Kommunen mit einer Informationskampagne zu unterstützen:

Beachten Sie - seit Jahresanfang brauchen alle Familienmitglieder für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis, bei Reisen außerhalb der EU einen gültigen Reisepass. Da mehrere beliebte Urlaubsländer z.B. auf einer Restlaufzeit der Gültigkeit der Ausweisdokumente von 6 Monaten bestehen, ist es wichtig, sich rechtzeitig bei seiner lokalen Behörde - hier: dem Rundinger Bürgerbüro - um gültige Ausweisdokumente zu kümmern!

 


In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2024 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 120 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.

 

Auch in der Gemeinde Runding wurden Anschriften für den Mikrozensus 2024 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Verlauf dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen. Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

 

Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. 

 

Pressemeldung: PDF (Link)

Information des Bayerischen Landesamts für Statistik: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm022/index.html


Erster Bürgermeister

Franz Kopp
Dorfplatz 9
93486 Runding

 

Tel.:  09971 / 8562 - 0
Fax:  09971 / 8562 - 20
poststelle@runding.de